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Hinter dem Kürzel EneV verbirgt sich die “Verordnung über energiesparenden Wärmschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden”. Sie gehört zum Bundesrecht und trat in ihrer ursprünglichen Fassung zum 1. Januar 2001 in Kraft. Seither ist sie mehrmals novelliert worden. Die neuesten Änderungen wurden im Jahr 2012 heftig diskutiert und erlangen am 1. Juli 2013 Gesetzeskraft. Eine weitere Stufe soll planmäßig im Jahr 2020 wirksam werden. Beim Massivhaus sind wir bei jedem anderen neu zu errichtenden Gebäude zusätzlich noch die länderrechtlichen Regelungen und Durchführungsbestimmungen zu beachten. Die Konsequenzen für die Bauherren Für ein neu gebautes Massivhaus ist aktuell schon ein sogenannter Energieausweis notwendig. Mit dem Inkrafttreten der EneV2012 werden verstärkt auch Kontrollen zur Qualität dieser Energieausweise durchgeführt. Veränderungen gibt es gleichfalls bei den Vorschriften zur Berechnung und