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EnEv – Was ist beim Massivhaus zu beachten?

Hinter dem Kürzel EneV verbirgt sich die “Verordnung über energiesparenden Wärmschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden”. Sie gehört zum Bundesrecht und trat in ihrer ursprünglichen Fassung zum 1. Januar 2001 in Kraft. Seither ist sie mehrmals novelliert worden. Die neuesten Änderungen wurden im Jahr 2012 heftig diskutiert und erlangen am 1. Juli 2013 Gesetzeskraft. Eine weitere Stufe soll planmäßig im Jahr 2020 wirksam werden. Beim Massivhaus sind wir bei jedem anderen neu zu errichtenden Gebäude zusätzlich noch die länderrechtlichen Regelungen und Durchführungsbestimmungen zu beachten. Die Konsequenzen für die Bauherren Für ein neu gebautes Massivhaus ist aktuell schon ein sogenannter Energieausweis notwendig. Mit dem Inkrafttreten der EneV2012 werden verstärkt auch Kontrollen zur Qualität dieser Energieausweise durchgeführt. Veränderungen gibt es gleichfalls bei den Vorschriften zur Berechnung und

Massivhäuser bieten zahlreiche Vorteile

Damals wie heute zählt das Massivhaus zu einem der attraktivsten Bautypen. Zahlreiche Bauinteressenten greifen auf das Massivhaus zurück, da dieses vor allem mit einem natürlich Ursprung und einer umweltschonenden Bauweise überzeugen kann. Durch die Verwendung von mineralischen Stoffen sowie modernen Baustoffen bietet sich das Massivhaus heute als umweltfreundliches Objekt an. Auch die durchweg positiven Energiebilanzen sprechen für das Massivhaus. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Ressourcen ist heute besonders wichtig. Der solide Massivbau hält in vielen Fällen über mehrere Generationen, auch die Lebensqualität ist durch den geringen Unterhaltsaufwand sehr hoch. Beim Bau von einem modernen Haus sollte auf Nachhaltigkeit des Projektes geachtet werden. Langlebigkeit, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz sprechen hier ganz klar für das Massivhaus. Der niedrige Energieverbrauch dürfte ein entscheidender Faktor sein. Ein optimaler Schutz vor Umwelteinflüssen,