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Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (kurz SiGe Koordinator) muss nicht nur auf Großbaustellen bestellt werden. Bereits der Bau eines Einfamilienhauses kann leicht die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Laut Baustellenverordnung muss, sobald gefährliche Arbeiten anfallen oder auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber anwesend sind, vom Bauherrn ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragt werden. Dies ist auch dann der Fall wenn in Reihenfolge gearbeitet wird – z.B. Gerüstbau und Dachdecker. Der SiGe Koordinator hat während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben Aufgaben nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) zu übernehmen. Frühzeitig in den Bau einbinden Es ist vorteilhaft den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bereits in der Entwurfsphase zu bestellen. Auf diese Weise hat er die Möglichkeit frühzeitig auf sicherheitsrelevante Aspekte, bei der Planung des