Neue EnEV2014 mit strengeren Vorschriften für den Neubau

Bild: Wavebreak Media, Wavebreakmedia Ltd, thinkstockphotos.deDie EneV in ihrer aktuellen Version für das Jahr 2014 hat ihren Ursprung in einer Reihe staatlicher Vorschriften. Diese sind bis in die Zeit der ersten großen Ölkrise 1977 zurückvergfolgbar. Um der bereits damals einsetzenden Verknappung der Energieressourcen von staatlicher Seite entgegen zu steuern und gleichzeitig den Umweltschutz mit zu berücksichtigen, entstand zunächst das Energieeinsparungsgesetz.

Infolge dessen traten kurz darauf die Wärmeschutz- und zusätzlich eine Heizanlagen-Verordnung in Kraft. Aus dem Zusammenschluss dieser Bestimmungen wurde ab dem Jahr 2002 erstmals die sog. EnEV (Energieeinsparungsverordnung) auf den Weg gebracht, die seitdem alle vier bis fünf Jahre den aktuellen Erfordernissen angepasst wird.

Langfristige Ziele der EnEv

Mit der nunmehr vierten großen Änderung hat die Bundesregierung am 16.10.2013 die EnEV 2014 auf der Grundlage der vom Bundesrat empfohlenen Änderungen verabschiedet. Das stellt die Bau- und Immobilienbranche bis hin zum privaten Hausbesitzer vor neue Anforderungen. Das Inkrafttreten erfolgt im Frühsommer dieses Jahres, wobei auf die Verschärfung von Bestimmungen für Sanierungsmaßnahmen für Wohn- und Geschäftsimmobilien weitgehend verzichtet wurde. Hierzu wird vom Gesetzgeber mit der Auffassung argumentiert, dass die Auflagen aus der entsprechenden Verordnung von 2009 bereits für genügend zukünftigen Handlungsbedarf sorgen. Weitere Sanktionen würden nicht dazu beitragen, dass neue Energiesparpotenziale erschlossen werden.

Änderungen im Hausbau ab 2016

Bei den Vorgaben für das Bauen werden die energetischen Anforderungen ab 2016 erhöht. So soll der Jahres-Primärenergiebedarf um 25 Prozent gesenkt und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um 20 Prozent erhöht werden. Unabhängig von der Gebäudegröße kommen mit der EneV2014 auch auf die privaten Bauherren einige wichtige Neuregelungen zu. Diese betreffen in erster Linie:

  • die Austauschpflicht älterer Heizkessel;
  • die Forderungen für Energieausweise;
  • den Vollzug der Bestimmungen aus der neuen Verordnung;

Energieeffizienz – von der Heizung bis zur staatlichen Kontrolle

Mussten seitens der Immobilienbesitzer bisher lediglich Heizkessel ausgetauscht werden, deren Einbau vor 1978 erfolgte, ist mit der neuen EnEV bei einer maximalen Nutzungsdauer von 30 Jahren Schluss. Die sogenannten Brennwert- oder Niedertemperaturheizkessel sind davon allerdings ausgenommen und dürfen somit auf unbestimmte Zeit weiter genutzt werden. Somit unterliegen lediglich die Konstanttemperaturheizkessel den neuen gesetzlichen Forderungen, allerdings auch nur dann, wenn es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser handelt, die vom Eigentümer nicht selbst genutzt werden.

Gänzlich neu und auf Wunsch des Bundesrates wurden die Vorgaben für Energieausweise verschärft. Die Energieeffizienzklassen A+ bis H werden neu eingeführt und die ermittelten Kennwerte müssen künftig bei Immobilienanzeigen über Vermietungen oder geplante Verkäufe öffentlich sichtbar deklariert werden. Betroffen sind jedoch lediglich solche Wohngebäude, für die der Energieausweis erst nach dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ausgestellt wird. Wer dieses Dokument für seine Immobilie bereits besitzt, ist von der künftigen Anzeigepflicht generell befreit. Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises an potenzielle Mieter oder Käufer wurde insofern präzisiert, dass diese Bescheinigungen nicht nur “zugänglich” gemacht werden, sondern bereits Gegenstand bei der ersten Besichtigung des Miet- oder Kaufobjekts zu sein haben. Bei Vertragsabschluss muss eine Aushändigung in Form einer Kopie oder des Originals erfolgen.

Der Vollzug der Bestimmungen aus der EnEV2014 obliegt zukünftig in erster Linie den zuständigen Landesbehörden. Die unter Zuhilfenahme von unabhängigen Unternehmen durchzuführenden Stichprobenkontrollen sollen in erster Linie dazu dienen, Berichte über die durchgeführten Inspektionen an Klimaanlagen sowie die Energieausweise entsprechend der Neufestlegungen zu überprüfen.

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Lohnt sich beim Hausbau ein Energiesparhaus

Bild: iStockhphoto

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Jeder Häuslebauer steht vor der Wahl der Energieeffizienz für sein Wunschhaus. Hier gibt es Unterschiede im Bereich KfW40 bis KfW 70. Jede dieser Energiesparhäuser wird in der Werbung als das Nonplusultra beschrieben – jedoch rechnet sich der Mehreinsatz am Anfang wirklich?

Das Verwirrspiel mit den Namen

Die Energiestandards vom KfW40, KfW60 und Standardhaus nach EneV sind mittlerweile veraltet und inzwischen durch KfW55, KfW70 und KfW100 ersetzt worden. Geändert hat sich dadurch nichts, nur die Namensänderung.  Jeder Häuslebauer sollte sich gut überlegen, nach welchen Kriterien der Energiestandard seines Hauses gebaut werden soll. Die Heizkostenspirale mit ihren stetig steigenden Kosten (22% seit 2001) ist kaum noch aufzuhalten:

Hinzu kommt die Tatsache, dass die heutigen EnEV-Häuser nach 25 Jahren nicht weniger Kosten verursachen, als zurzeit geplant ist. Da kann kaum noch von einem sorglosen Leben im Alter gesprochen werden, denn nach rund 25 Jahren sollte das Haus eigentlich bezahlt sein.

Wo liegen die Vorteile der Effizienzhäuser?

In diesen Häusern ist immer ein Pelletofen oder eine Wärmepumpe enthalten. Das liegt an dem günstigen Primärenergieumrechnungsfaktor. Werden die gleichen Häuser zum Beispiel mit einer Gastherme ausgestattet, würde der Primärenergiewert um bis zum fünffachen Wert steigen! Entscheidend ist, dass der Hausherr die Heizkosten nicht in Primärenergie zahlt, sondern in Endenergie. So wurden an den Dämmeigenschaften keine Änderungen vorgenommen, nur am Energieerzeuger. Soll nun das Haus trotz allem zu einem Energieeffizenzhaus ausgebaut – und mit einer Gastherme beheizt werden, so muss das Haus deutlich mehr gedämmt werden. Am Ende ist man dann quasi wieder bei einem Passivhaus angelangt.

 Was versteht man unter dem Begriff “Effizienzhäuser”?

Im Grunde genommen handelt es sich hier um Standardhäuser mit 2-fach-Standard-Fenster, bei denen die u-Werte (Wärmedämmwert) nur unwesentlich besser sind, als der Gesetzgeber es fordert und eine Wärmepumpe oder einen Pelletofen mit theoretisch guten Werten besitzt. Es wird also der Effizienzhaus- Standard nur durch die Verwendung einer Wärmepumpe oder Holzheizung erreicht. Der Verbrauch hingegen ist kein Unterschied zu einem Standardgebäude. Die Heizkosten liegen über dem Durchschnitt und die höhere Investition für ein vermeintliches Energiesparhaus hat sich nicht gelohnt.

Wo liegen die Unterschiede zwischen einem Energieeffizienzhaus KfW 40 und einem KfW70?

KfW Effizienzhaus 70 bezeichnet Häuser mit einer energetischen Mindesteffizienz. Sie richtet sich nach der Energieeinsparverordnung, in der die Kriterien für einen effizienten und modernen Baustandard festgelegt sind. Das Effizienzhaus 70 darf davon lediglich 70% der Energie verbrauchen, was auch Auswirkungen auf die Förderung hat. Im Unterschied zum Efffizienzhaus 40 (jetzt 55) sind beim Effizienzhaus 70 die Kriterien der Förderung weniger streng.

Wie setzen sich die Kosten für ein Energiesparhaus zusammen?

Die umfangreichen Kosten eines Hauses setzen sich aus Bau- und Betriebskosten zusammen. Vergleicht man ein normales Haus mit einem Energiesparhaus – nach dem neuen Standard Effizienzhaus 70 mit einem Passivhaus – kann der Hausplaner bezogen auf 35 Jahre mit folgenden Kosten rechnen:

Im Durchschnitt muss man für ein Passivhaus 1,- EUR pro m² und Jahr an Heizkosten rechnen. Die Mehrkosten bei einem EnEV-Haus betragen gegenüber einem 140-m²-Passivhaus 100EUR pro Monat, was soviel bedeutet, dass der Abtrag pro Monat um 100 EUR steigen könnte. Für diese Summe könnte der Kredit auch rund 25.000 EUR zum Finanzieren höher ausfallen. Des weiteren vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau für Passivhausprojekte zinsgünstige Kredite von 50.000 EUR. Das ergibt eine Zinseinsparung von rund 2% gegenüber den heutigen Durchschnittszinsen.

Lohnt sich ein KfW-40 Energieeffizienzhaus?

Hier muss man schon mit höheren Kosten rechnen! Beim KfW 40 Haus muss unter der Bodenplatte eine zusätzliche Dämmung angebracht werden, die Wärmedämmung am Haus muss hierfür verstärkt und isoliert werden, inklusive einer Solaranlage. Hier muss man einmal davon ausgehen, dass die Sanitärfirmen für eine Wärmepumpe im Schnitt zwischen 17.000 und eher 20.000 EUR berechnen.

Bei einer guten Planung kann sich eine derartige Investition aber lohnen, was schon bei der Planung des Heizkörpers beginnt. Auch am Wandaufbau kann einiges gespart werden. Es müssen nicht unbedingt Holzziegel oder sonstige Ziegel sein, es gibt auch Isolierplatten, die deutlich günstiger im Preis liegen. Natürlich muss der Mehrpreis auch finanziert werden, dafür sind auch die KfW- Mittel höher und die Energiepreise von Gas, Strom und Öl steigen täglich.

Im Rentenalter zeigt sich der (gravierende?) Unterschied

Vielleicht mag es momentan nicht so transparent erscheinen, aber im Rentenalter macht sich die Heizkostenersparnis und die Nebenkosten mit Sicherheit bemerkbar. 100 bis 300 EUR im Monat können für einen Rentner schon viel Geld bedeuten und mit einem Energieeffizienzhaus KfW 40 bei rund 150 m² Wohnfläche reichen an Heizkosten 500 EUR im Jahr. Diesen Wert erreicht man mit einem Effizienzhaus 70 in keinem Fall, da die Zahl 40 oder 70 den Primäaenergiebedarf ausmacht. So muss der Wert bei einem KfW 40 Haus mindestens kleiner oder gleich 40% des Höchstwertes nach der Energiesparverordnung von 2009 ausmachen.  Immerhin beträgt auch der Tilgungszuschuss für ein KfW 40 Haus stattliche 10%. Der Mehraufwand für ein Energieeffizienzhaus KfW 40 beträgt im Verhältnis zu anderen Modellvarianten ca. 25 bis 30.000 Euro.

 Mit welchen Kosten muss man ungefähr rechnen?

Geht man einmal von einem Haus mit rund 160 m² aus, belaufen sich die Kosten für ein EnEV Standardhaus pro m² bei ca. 1.350 EUR. Bei einem KfW 40 Haus ca. 1.950 EUR, einem KfW 60 Haus ca. 850 EUR und einem Passivhaus ca. 2.300 EUR pro m².

EnEv – Was ist beim Massivhaus zu beachten?

iStockphoto, thinkstockphotos.de

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Hinter dem Kürzel EneV verbirgt sich die “Verordnung über energiesparenden Wärmschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden”. Sie gehört zum Bundesrecht und trat in ihrer ursprünglichen Fassung zum 1. Januar 2001 in Kraft. Seither ist sie mehrmals novelliert worden. Die neuesten Änderungen wurden im Jahr 2012 heftig diskutiert und erlangen am 1. Juli 2013 Gesetzeskraft. Eine weitere Stufe soll planmäßig im Jahr 2020 wirksam werden. Beim Massivhaus sind wir bei jedem anderen neu zu errichtenden Gebäude zusätzlich noch die länderrechtlichen Regelungen und Durchführungsbestimmungen zu beachten.

Die Konsequenzen für die Bauherren

Für ein neu gebautes Massivhaus ist aktuell schon ein sogenannter Energieausweis notwendig. Mit dem Inkrafttreten der EneV2012 werden verstärkt auch Kontrollen zur Qualität dieser Energieausweise durchgeführt. Veränderungen gibt es gleichfalls bei den Vorschriften zur Berechnung und dem Nachweis des Energiebedarfs von Gebäuden. Sie wirken sich auch auf die Anwendbarkeit von zahlreichen Normen aus, zu denen zum Beispiel die DIN V 4108-6 und die DIN V 4701-10 gehören, die im Wohnungsbau angewendet werden. Im Bereich der Modellgebäudeverfahren sind die DIN V 4108-6 sowie die DIN V 18599 von den Änderungen betroffen.

Der Vergleich zwischen einem Massivhaus und einem Referenzgebäude

Beim Vergleich mit einem Referenzgebäude werden künftig nicht nur die Nutzfläche und die Geometrie berücksichtigt, sondern es wird in den Vergleich auch die Ausrichtung des Hauses mit einbezogen. Bei der Gegenüberstellung der Haustechnik kommen neben der Heizung auch die Warmwasseraufbereitung sowie die Lüftung und die Kühlung mit zum Ansatz. Bei der Beurteilung der Qualität der isolierenden Eigenschaften von Fenstern und Türen sowie den Außenwänden, der Begrenzung gegenüber dem Erdboden und zu unbeheizten Räumen sind in der EneV2013 die Grenzwerte heruntergesetzt worden. Bei den Außenwänden macht die Reduzierung ein Siebentel des vorher gültigen Grenzwerts aus. Auch allgemeine Lagemerkmale werden nach den neuen Verordnung in die Auswertung des Vergleichs mit einem Referenzgebäude mit einbezogen. Das hat zur Folge, dass sich die nutzbaren Referenzwerte künftig auch innerhalb der Deutschlands unterscheiden werden. Dabei werden auch die jahreszeitlichen Schwankungen der Temperaturen mit beachtet, die rein lokaler Natur sind. Nachlesen kann der künftige Bauherr für ein Massivhaus diese individuellen Werte in der Tabelle E.1, die als Anhang zur DIN V 18599 gehört.

Beim Primärenergiebedarf kommt es auf die Nutzungsart an

Wie hoch der komplette Primärenergiebedarf nach den neuen Regelungen der EneV2012 sein darf, kommt darauf an, in welcher Form das Massivhaus genutzt werden soll. Der Gesetzgeber macht hier Unterschiede zwischen Wohngebäuden und nicht zum dauerhaften Wohnen genutzten Gebäuden. Eine weitere Differenzierung entsteht durch verschiedene Grenzwerte für Schulen, Hotelgebäude und Bürogebäude. Möchte man sein Massivhaus als Bürogebäude errichten, sind im Vergleich zu den anderen gewerblichen Nutzungsarten die niedrigsten Grenzwerte zu beachten. Dabei werden die Aspekte Beheizung, Kühlung, Belüftung und neuerdings auch die Energieaufwendungen für die Beleuchtung mit einbezogen. Bei Wohngebäuden, Schulen und Hotels kommt noch die Versorgung mit Warmwasser hinzu.

Die Vorbildwirkung des Bundes, der Länder und der Kommunen

Besonders hohe Ansprüche werden nach der EneV2012 an öffentliche Gebäude gestellt. Sie gelten sowohl für die Gebäude im Eigentum des Bundes als auch beispielsweise für die Bürgerämter der einzelnen Kommunen. Von ihnen soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine Vorbildwirkung ausgehen. Eingeschlossen sind hier nicht nur die Gebäude, die im eigenen Staatsgebiet errichtet werden. Die neuen Richtlinien aus der Energiesparverordnung müssen auch auf Gebäude angewendet werden, die in Drittländern neu gebaut werden. Das gilt für Botschaftsgebäude genauso wie Einrichtungen der Justiz. Besonders beim Transmissionswärmekoeffizienten sind hier die Grenzwerte deutlich niedriger als bei einem privaten oder nichtbehördlichen gewerblichen Bauwerk.