Im Zuge der Nachhaltigkeit beim Bau blieb die Lüftungsanlage nicht lange verschont und ist nun wesentlicher Bestandteil der Bauvorschriften. Doch nicht nur das, auch für Vermieter und Mieter einer Wohnung ist das Thema der kontrollierten Wohnraumlüftung spätestens 2013 relevant geworden und zieht vor allem für Letzteren positive Entwicklungen nach sich.
Wie arbeitet eine Lüftungsanlage?
Lüftungsanlagen decken die notwendige Frischluft-Versorgung eines bewohnten Raums aus mehreren Perspektiven ab. Ihre Hauptaufgabe besteht im Austausch der Raumluft mit frischer Luft von außen, dadurch werden die Bewohner des Raums mit Sauerstoff versorgt und die Atemluft wird nicht stickig – und damit ungesund. Auch filtert die Lüftungsanlage Schadstoffe aus der Atemluft und entfernt Staubpartikel, die in einem Wohnraum völlig normal und leider nicht vermeidbar sind. Für Allergiker wertvoll ist die Filterung der Außenluft, bevor sie ins Zimmer geschleust wird. Darüber hinaus ist die Lüftungsanlage für die Regulierung der Feuchtigkeit im Raum wichtig, um die Schimmelpilzbildung durch zu hohe Luftfeuchtigkeit zu vermeiden. Manche Lüftungsanlagen wärmen Außenluft auch vor, indem die Wärme aus der Abluft im Zuge der Wärmerückgewinnung eingesetzt wird. Nicht zuletzt dienen Lüftungsanlagen in Form der kontrollierten Wohnraumlüftung auch dem Schallschutz: wer die Fenster nicht öffnen kann, be- und entlüftet das Zimmer mithilfe einer solchen Anlage.
Lüftung ist nicht gleich Lüftung
Insbesondere beim Neubau eines Hauses stehen noch alle Möglichkeiten zur gesunden Be- und Entlüftung offen. Dadurch eröffnet sich auch eine Spanne an möglichen Entscheidungen für diverse Anlagentypen. Die wichtigsten Einordnungen sollte der Bauherr kennen und verstehen, um sich für ein Lüftungskonzept zu entscheiden, das den Bedürfnissen der Bewohner und vor allem aktueller und kommender Bauvorschriften gerecht wird.
- Zuluftanlagen: Sie führen dem Wohnraum Luft von außen zu, dabei können sie sie im Zuge der Wärmerückgewinnung erwärmen. Wird die Luft abgekühlt oder befeuchtet, spricht man von einer Teil-Klimaanlage. Die Zuluftanlage filtert die Atemluft mehr oder weniger fein, um Staubpartikel, Schadstoffe und Allergene fernzuhalten.
- Abluftanlagen: Sie führen Luft aus dem Raum ab und werden meist nur in WCs oder als Dunstabzug eingebaut.
- Kombinierte Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung: Bei dieser Lüftungsanlage handelt es sich um eine Kombination beider Systeme, in nahezu allen Fällen arbeitet sie mit Wärmerückgewinnung. Dadurch ist sie energieeffizient und hilft, Heizkosten einzusparen. In manchen Regionen der Schweiz ist sie baurechtlich vorgeschrieben, in Deutschland jedoch noch nicht. Sie kann als Teil-Klimaanlage fungieren.
- Zentrale Lüftungsanlagen: Die Ein- und Ausgänge der Lüftungsanlage befinden sich in jedem Raum des Hauses, der be- und entlüftet werden soll. Zu- und Abluft laufen durch die zentrale Anlage, zu der sie hingeführt werden müssen. Deswegen eignet sich eine zentrale Lüftungsanlage insbesondere für den Neubau eines Hauses; der nachträgliche Einbau gestaltet sich aufwendig.
- Dezentrale Lüftungsanlagen: Sie eignen sich für den nachträglichen Einbau in einen Wohnraum und sind alleinstehende Lüftungssysteme ohne eine zentrale Anlage.
Von bestehenden und kommenden Vorschriften
Die bestehenden Vorschriften zur Be- und Entlüftung sind Architekten und Baufirmen wohlbekannt – interessanter ist die Frage, was noch kommen wird. Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung haben sich als wirtschaftlich und energieeffizient erwiesen, weshalb es nur eine Frage der Zeit war, bis sie fürs Thema des nachhaltigen Baus entdeckt wurden. Die für 2013 angekündigte Novelle der EnEv soll die kontrollierte Wohnraumlüftung gesetzlich verankern, denn vom Mieter einer Wohnung könne nicht erwartet werden, die Belüftung seiner Räume durch Öffnen der Fenster jede halbe Stunde selbst zu übernehmen. Das haben Mieter einer Entscheidung des OLG Frankfurt (2-17 S 89/11) zu verdanken. Während zuvor gerne argumentiert wurde, der Mieter habe nicht oft genug gelüftet, wenn sich daraus Schimmelprobleme und andere Symptome ergaben, entwickelt sich der Trend in der Rechtsprechung hin zur Annahme, eine fehlende Lüftungsanlage sei ein Mangel der Wohnung. Bevor die bereits jetzt verzögerte EnEv herausgegeben wird, was entweder 2013 oder 2014 passieren wird, sollten Wohnungs- und Hauseigentümer eine konforme kontrolliert Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung installieren. Bereits jetzt wird Wohnraum für Mieter dadurch interessanter, denn mit solchen Lüftungsanlagen lassen sich je nach Modell eindrucksvoll Heizkosten einsparen.