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Quo Vadis, Solarstromförderung

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Wer die derzeitige Debatte um die Zukunft der Solarstromförderung richtig einordnen möchte, der kommt nicht umhin, einen Blick in die jüngere Vergangenheit zu werfen. Bereits im Jahr 2000 wurde der Ausstieg aus der Kernenergie unter Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder erstmals vertraglich fixiert. Um den Wegfall des Atomstroms abfedern zu können, wurden lange Restlaufzeiten für die bestehenden Mailer vereinbart. Gleichzeitig erfolgte eine massive Ausweitung der Förderungsmöglichkeiten für die Erzeugung alternativer Energien. Im Jahr 2005 übernahm Angela Merkel die Kanzlerschaft. Mit ihrem Namen verbinden sich nur wenige politische Initiativen. Vor allem waren ihre bisherigen Regierungsjahre von der im Jahre 2008 einsetzenden Finanzkrise geprägt. Auch der so genannte “Herbst der Entscheidungen” Ende 2010 hatte faktisch nur eine einzige Entscheidung zur Folge: die Verlängerung der Restlaufzeiten für die bestehenden Atomkraftwerke. Durch die Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 wurde dann kein halbes Jahr später erneut ein beschleunigter Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Der erste wichtige Meilenstein auf diesem Weg wurde die Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) vom 30. Juni 2011. Im Bereich der Photovoltaik kam es zu einer Anpassung der Förderung an die neu geschaffenen Verhältnisse auf dem Energiemarkt. Allerdings griff diese Reformierung, wie mehrere weitere Änderungen und die derzeitige Debatte zeigen, zu kurz.

Der Status quo der Solarstromförderung

Derzeit verhält es sich weiterhin so, dass private Betreiber von Photovoltaikanlagen eine garantierte Einspeisevergütung für eine Laufzeit von zwanzig Jahren erhalten. Dabei besteht eine Abnahmepflicht für jede durch Solarenergie erzeugte Kilowattstunde. Die Garantiepreise sind dabei so hoch, dass es sich für die Betreiber von Photovoltaikanlagen am ehesten rechnet, sämtlichen Solarstrom ins Netz einzuspeisen und aus diesem wiederum konventionell erzeugten Strom für den eigenen Verbrauch zu beziehen. Durch die Laufzeit der garantierten Vergütung von zwanzig Jahren kann man bei der Investition in eine Photovoltaikanlage gut kalkulieren, wie viel diese bei normalen Wetterverhältnissen an Gewinn abwerfen wird. Selbst bei vollständiger Fremdfinanzierung trägt sich eine solche Anlage oftmals nicht nur selbst, sondern wirft sogar noch einen kleinen Gewinn ab. Zusätzlich hat man als Betreiber die Sicherheit, bei noch stärker steigenden Strompreisen notfalls einen Teil des eigenen Verbrauchs über die private Photovoltaikanlage abdecken zu können. Noch attraktiver werden Solaranlagen auf dem eigenen Dach durch die vergünstigten Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Investitionen in diese Technik. Entsprechend stark boomte der Markt für Solarenergie in den letzten Jahren. Die Folge war eine mehrfache Anpassung der Richtlinien für die Vergütung von Solarstrom. Die garantierten Abnahmepreise wurden für neu installierte Anlagen immer wieder gesenkt. Da aber der Absatz für Photovoltaikanlagen weiterhin stieg, drängten auch immer mehr Anbieter für Solarmodule auf den Markt. Durch die sich verschärfende Konkurrenz aus China kam es zu einer deutlichen Preisreduzierung. Die Folge war, dass sich Solaranlagen auch bei geringerer Förderung wieder rechneten. Da die garantierte Einspeisevergütung über den Strompreis finanziert wird, ist auch in Zukunft mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen.

Peter Altmaiers Pläne stoßen auf massiven Widerstand

Aufgrund dieser Entwicklung hat Bundesumweltminister Peter Altmaier Ende Januar 2013 neue Vorschläge für eine weitere Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes vorgelegt. Ihm geht es vor allem um eine gesetzliche Begrenzung der Energiepreise, die so genannte Strompreisbremse. Der Kernbestandteil seiner Pläne ist die Einfrierung der Ökostromumlage für einen befristeten Zeitraum. Hierdurch soll der Anstieg der Strompreise ein Stück weit eingedämmt werden. Gleichzeitig geht es Peter Altmaier um einen Verzicht Erzeuger von Öko Strom auf einen Teil der ihnen zustehenden Förderung. Dies soll in Form eines so genannten “Energie Soli” erfolgen. Der Vorstoß des Umweltministers findet bisher nur wenig positives Echo. Umso deutlicher äußern sich Kritiker an seinen Entwürfen. Nach internen Einschätzungen des Bundeswirtschaftministeriums bestehen erhebliche rechtliche Risiken bei der Umsetzung dieser Pläne. Denn die Betreiber von Anlagen für die alternative Erzeugung von Energie haben ihre Investitionen im Vertrauen auf den Beibehalt der bisherigen Förderung getätigt. Entsprechend deutlich fällt die Ablehnung Philipp Röslers für die Planungen seines Ministerkollegen aus. Von Seiten der Opposition werden alternative Vorschläge zur Lösung der bestehenden Probleme angeführt. So will die SPD über einen Rabatt bei der Stromsteuer zu einer Entlastung der Bürger kommen. Kritiker werfen Altmaier vor allen Dingen vor, das Problem nicht bei der Wurzel zu packen nämlich bei den Fehlanreizen, die das Erneuerbare Energien Gesetz weiterhin anbietet. Altmaier gehe es um “Scheinlösungen”, welche das Problem schon aufgrund der Befristung lediglich vertagen könnten. Sollte nichts geschehen, wird die Ökostromumlage bis zum nächsten Jahr von derzeit knapp 5,3 Cent auf nahezu 7 Cent steigen. Denn der mehr produzierte Ökostrom drückt die Preise auf dem Strommarkt, wodurch die Schere zwischen Strompreis und garantierter Einspeisevergütung weiter wächst. Bereits im Herbst könnte hier eine Lücke von mehreren Milliarden Euro klaffen. Insofern besteht bei der Änderung der gesetzlichen Grundlagen der Solarstromförderung einerseits dringender Handlungsbedarf andererseits aber ein weitgehender Dissens, was die zielgerichtete Lösung dieses Problems betrifft. Eine weitere Vertagung hat aber vor allem eines zur Folge: weitere Kosten.

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