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Welche staatlichen Bauförderungen gibt es?

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Obwohl die Eigenheimzulage bereits im Jahr 2006 abgeschafft wurde, gibt es eine Reihe an staatlichen Förderungen. Darunter fallen günstige Finanzierungsmöglichkeiten, Sparzulagen und andere Fördermittel.

Arbeitnehmersparzulage

Der Staat fördert mit der Arbeitnehmersparzulage die Kapitalbildung vom Arbeitnehmer beim Bausparen. Die Voraussetzung, um die Sparzulage zu erhalten, liegt in der Einkommensobergrenze:

Die Einkommensgrenze liegt für Singles bei 17.900 Euro.
Die Einkommensgrenze bei Ehepaaren ist 35.800 Euro.
Zusätzlich kann die Vermögenswirksame Leistung mit einem Sparvorteil von 9 % mit eingebunden werden.

  • Singles können bis zu 470 Euro anlegen pro Jahr.
  • Ehepaare bis zu 940 Euro pro Jahr.

Die maximale Förderung bei Singles liegt bei 42,30 Euro pro Jahr
Die maximale Förderung bei Ehepaaren liegt bei 84,60 Euro pro Jahr

Bei Aktienfonds sind folgende Arbeitnehmersparzulagen möglich

Die Einkommensgrenze für Singles liegt bei 20.000 Euro im Jahr.
Die maximale Förderung liegt bei 400 Euro mit 80 Euro Prämie pro Jahr.
Die Einkommensgrenze für Ehepaare liegt bei 40.000 Euro im Jahr.
Die maximale Förderung liegt bei 800 Euro mit 160 Euro Prämie pro Jahr.

Riesterförderung

Riester-Sparer dürfen ihre Altersvorsorge zu Finanzierung des Eigenheims vorübergehend anzapfen. Mit einer Kombination der Riesterrente und einer Baufinanzierung kann ein Bauvorhaben finanziert werden. Mit diesem Modell beleiht man sein eigenes Kapital und zwar zinslos:

Die Entnahme des angesparten Vorkapitals liegt bei mindestens 10 000 Euro und maximal 50 000 Euro.
Spätesten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres muss das Konto wieder ausgeglichen sein. Das geschieht in der Regel durch Ratenzahlung, die bis dahin vereinbart wurde.

Der Bausparvertrag

Einzahlungen in einen Bausparvertrag werden vom Staat mit 8 Prozent Wohnbauprämie belohnt:

Bei Alleinstehenden bis maximal 512 Euro im Jahr.
Bei Ehepaaren bis maximal 1.024 Euro im Jahr.
Die Wohnbauprämie liegt bei höchstens 45,06 Euro bzw. bei 90,00 Euro im Jahr.
Eine Förderung bekommt jeder ab einem Lebensalter von 16 Jahren.
Die Einkommensgrenze darf bei Ledigen 26.600 Euro nicht übersteigen.
Die Einkommensgrenze darf bei Verheirateten 51.200 Euro nicht übersteigen.
Auch wer kein Wohneigentum erworben hat, bekommt diese Förderung

Staatliche Förderung bei Modernisierung und Sanierung

Wer seine Immobilie energieeffizient modernisieren möchte oder gar sanieren, kann am KfW-Programm teilnehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet günstige Kredite an. Der Antrag ist über die Hausbank zu stellen. Diese Förderung gilt insbesondere auch dann, wenn die Immobilie altersgerecht umgebaut werden muss, damit der Eigennutzer in eine barrierereduzierte Zukunft blicken kann. Manche Bundesländer bietet ein eigenständiges attraktives Förderprogramm, die je nach Landesmittel unterschiedlich sein können. Mehr darüber erfährt man in seiner Gemeindeverwaltung.

Die Maximale Fördersumme liegt bei 100.000 Euro
Eigenheimzulage bedingt noch gültig

Seit 1996 galt das Gesetz der Eigenheimzulage, welche die Förderung nach §10e EStG ablöste. Die Förderung durch die Eigenheimzulage setzte sich wie folgt zusammen:

Maximaler Förderungsbetrag liegt bei 1.250 Euro im Jahr für Alt- und Neubauten.
Die Kinderzulage liegt bei 800 Euro im Jahr pro Kind.
Die Einkunftsgrenze bei Ledigen liegt bei 70.000 Euro.
Die Einkunftsgrenze bei Ehepaaren liegt bei 140.000 Euro.
Die Einkunftsgrenze erhöht sich pro Kind um 30.000 Euro im Jahr.
Erweiterungen und Ausbau werden nicht gefördert
Die Kinderzulage wird bis zum 27. Lebensjahr gewährleistet.

Nach einem BFH-Urteil III R61/03 bleibt diese Regelung noch mindestens bis 2013 erhalten. Die Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauantrag noch im Jahr 2006 gestellt wurde. Der Grund liegt darin, dass Bauanträge bis zu zehn Jahre Gültigkeit haben können.

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