Tipps zum Bauantrag

Der Bauantrag ist hierzulande eine wichtige bürokratische Instanz die darüber entscheiden soll ob, und wenn ja wie etwas gebaut oder angebaut werden darf. Gerade für private Hausbauer ist die Baugenehmigung nicht nur wichtig sondern auch manchmal tückisch – gut beraten ist also jeder der weiß, was es zu beachten gilt.

Als Bauherr in der Pflicht einen Bauantrag zu stellen

Sämtliche Einzelheiten eines Bauvorhabens werden in Deutschland durch die Bauordnung sowie die Bauvorlagenverordnung geregelt. Diese sind an das jeweilige Bundesland gekoppelt und somit nicht bundesweit einheitlich, weshalb der Bauantrag in der Regel bei der zuständigen örtlichen Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung (respektive unterste Baubehörde) eingereicht werden muss, und zwar schriftlich. Dies gilt für gewerbliche Objekte ebenso wie wenn Sie privat einen Hausbau planen. Hierbei gilt, dass Sie bspw. in Bayern ihren Antrag bis spätestens 8 Tage vor dem Sitzungstermin eingereicht haben müssen. Wichtige Fragen können bereits vorab in einer sogenannten Bauvoranfrage gestellt werden. Ein sogenannter bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist für nahezu jeden Bauantrag notwendig. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Architekten oder Bauingenieur. Er ist am Ende nicht nur für die Qualität des Entwurfes verantwortlich, sondern auchd afür, dass alle Unterlagen vollständig sind. Seine Verantwortlichkeit liegt außerdem darin, dass seine Entwürfe den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Welche Unterlagen bedarf es für einen Bauantrag?

Für die Baugenehmigung für einen Hausbau sind eine Reihe von Unterlagen einzureichen (Bauvorlagen). In der Regel handelt es sich dabei um den ausgefüllten Bauantrag der jeweils zuständigen Behörde, um die Bauzeichnungen, einen Lageplan, eine schrichtliche Baubeschreibung, eine Berechnung der bebauten Fläche, einen Entwässerungsplan sowie technische Nachweise (Statik, Schallschutz, Wärmeschutz etc.) Wenn Sie statt einem privaten Hausbau ein Gewerbeobjekt planen ist ausßerdem eine Betriebsbeschreibung erforderlich. Diese muss die Tätigkeit des Betriebs, den Betriebsablauf sowie die Anzahl der Beschäftigten beinhalten. Die jeweilige Landesverordnung regelt neben den allgemein genehmigungspflichtigen Bauvorhaben auch eine Zahl an genehmigungsfreien Bauvorhaben, zu denen bspw. auch der Hausbau auf einem amtlichen Bebauungsplan oder Erschließungsplan zählt, oder ein Bauvorhaben geringeren Umfangs (bspw. ein fundamentloses kleines Gartenhäuschen).

Bauanträge im Detail

Wer bauen möchte muss seinen Antrag in der Regel in mehrfacher Ausführung einreichen. Beim privaten Hausbau reicht eine zweifache, bei gewerblichen wird eine dreifache Ausführung verlangt. Der Lageplan muss in einem bestimmten Maßstab (meist 1:1000) vorliegen, sämtliche Nachweise ebenfalls doppelt (bzw. dreifach). Gleiches gilt für Grundrissen und Beschreibungen, lediglich die “kleinen” Nachweise reichen einfach. Allerdings sollten Sie sich auch hier vorab informieren, da nicht jedes Bundesland und nicht jedes Antragsverfahren die gleichen Auflagen stellt. Auf keinen Fall dürfen Sie vor Einreichung vergessen zu kontrollieren, ob der Bauvorlageberechtigte sämtliche Bauunterlagen unterzeichnet hat, da sonst keine Baugenehmigung erteilt werden kann. Ebenfalls keine Baugenehmigung erhalten Sie, bzw. die Baugenehmigung wird Ihnen wieder entzogen, wenn Sie während des Baus von den eingereichten Rahmenbedingungen abweichen. Dies wird regelmäßig durch die Behörden kontrolliert. Die Verantwortung einer korrekten Bauausführung wie in der Baugenehmigung erteilt obliegt bei Ihnen als Bauherr sowie dem Planfertiger.

Fallstricke des Bauantrags

Gerade beim Hausbau erlebt man es immer wieder, dass Baugenehmigungen nicht erteilt oder wieder entzogen werden, weil Kleinigkeiten das Erscheinungsbild der Gemeinde oder der Siedlung schaden. Hier ist gerade in Bayern Vorsicht geboten. Informieren Sie sich vorab ob es Vorschriften bspw. für die Fassadenfarbe gibt. Auch allzu abstrakte “Architektenhäuser” werden gerne aus ähnlichen Gründen abgelehnt. Die Gemeinde regelt außerdem ab welcher Größe und materiellen Voraussetzungen ein Bauantrag nötig ist oder nicht. Häuschen aus Holz, ohne Fundament und unter 4x4x4 Metern Raumvolumen sind in der Regel genehmigungsfrei – erkundigen Sie sich dennoch. Denn häufig ist bereits das Baumaterial ausschlaggebend, oder der Verwendungszweck. Der Umfang der nötigen Unterlagen für eine Baugenehmigung eines Gartenhäuschens ist indes nicht unbedingt immer maßgeblich geringer als bei einem dreistöckigen Hausbau, weshalb Vorabinformationen stets anzuraten sind.

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